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Stromfressende Staubsauger Ade – Was sich mit der neuen EU-Verordnung beim Thema Staubsauger alles ändert

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Im Jahr 2009 kam aus Brüssel das Verbot der 100-Watt-Glühbirnen, nun trifft es 5 Jahre später ab dem 01.09.2014 auch energiefressende Staubsauger. Doch was genau steht in der neuen EU-Verordnung und für welche Staubsauger gilt sie? Wir geben Auskunft über die neue EU-Verordnung und dem Verbot von energiefressenden Staubsaugern.

Die EU-Verordnung für Staubsauger – Was steht drin?

Die europäische Union hat eine Verordnung unter der Nummer 666/2013 erlassen, die sich auf den Betrieb von Staubsaugern bezieht und für alle Mitgliedsstaaten der europäischen Union und dem europäischen Wirtschaftsraum gilt. Diese Verordnung tritt in zwei Phasen (01.09.2014 und 01.09.2017) in Kraft, in der Grenzwerte für die technischen Daten der Staubsauger festgelegt werden.

Ab dem 01.09.2014 darf die maximale Leistungsaufnahme von Staubsaugern nur noch bei 1.600W liegen, ab dem 01.09.2017 sogar nur noch bei 900W. Darüber hinaus gibt die europäische Union einen Maximalwert für den jährlichen Energieverbrauch von Staubsaugern vor, der ab dem 01.09.2014 bei 62 kWh und ab dem 01.09.2017 bei nur noch 43 kWh liegen darf.

Die Staubsauger müssen zusätzlich mit einem Energielabel ausgestattet werden,  wodurch Kunden sich einen besseren Überblick über die Eigenschaften des Gerätes machen und Vergleiche zwischen den unterschiedlichen Staubsaugermodellen ziehen können. Doch nicht alle Staubsauger sind von dieser Regelung betroffen. Die europäische Kommission gibt vor, das Nasssauger, kombinierte Nass- und Trockensauger, Saugroboter, Industriestaubsauger, Zentralstaubsauger, akkubetriebene Staubsauger, Bohnermaschinen und Staubsauger für den Außenbereich auf Grund besonderer Merkmale von der neuen EU-Verordnung befreit sind. Einen Überblick über alle Regelungen der EU-Verordnung zeigt nachstehende Tabelle:

EU-Verordnung für Staubsauger

Änderungen ab 01.09.2014 Änderungen ab 01.09.2017

Leistungsaufnahme (W)

1.600

Leistungsaufnahme (W)

900

Stromverbrauch / Jahr (kWh)

62

Stromverbrauch / Jahr (kWh)

43

Staubaufnahme auf harten Böden %

95

Max. Lautstärke (Dezibel)

80

Staubaufnahme auf Teppichen %

70

Staubaufnahme auf  harten Böden %

98

 

Staubaufnahme auf Teppichen %

75

Staubemission %

<1

 

Motor-Lebensdauer (h)

>500

Schlauchhaltbarkeit (Anzahl Schwenkungen)

40.000

Die EU-Verordnung für Staubsauger – Warum wurde die Regelung eingeführt und welche Vorteile bringt sie mit sich?

Der jährliche Stromverbrauch von Staubsaugern in der europäischen Union betrug im Jahr 2005 nach Schätzungen 18 TWh und soll bis 2020 auf 34 TWh steigen, falls bis dahin keine energiesparenden Maßnahmen getroffen werden. Auf dieser Basis hat die die europäische Union im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie, die die Anforderungen für eine umweltschonende Konstruktion von energieverbrauchenden Produkten festlegt, eine Verordnung für Staubsauger erlassen. Ziel dieser Verordnung soll es sein, den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten zu reduzieren und somit einen Beitrag zu leisten, um unsere Umwelt weniger mit schädlichen Treibhausgasen zu belasten. Laut der deutschen Energieagentur (dena) liegt das Einsparpotenzial durch die Umsetzung der Richtlinie ab 2020 bei 19 TWh/a in der gesamten europäischen Union. Darüber hinaus sollen die neuen Haushaltsgeräte leistungsfähiger werden und eine noch längere Lebensdauer haben.

Durch die Einführung der EU-Verordnung und dem ab 01.09.2014 vorgesehenen Energielabel bei Staubsaugern wird es für den Endkunden leichter, Staubsaugermodelle miteinander zu vergleichen. Die neuen Staubsaugermodelle sollen außerdem stromsparender und noch effizienter werden, wodurch dem Endkunden ein energieeffizienter Einsatz dieser Geräte gewährleistet wird und er Kosten einsparen kann.

Kritik an der neuen Verordnung

Bisher wurde auch bei Staubsaugern eine hohe Wattzahl automatisch mit einer großen Saugleistung verbunden. Viele Verbraucher befürchten daher, dass sie ab September 2014 immer zweimal zum Staubsauger greifen müssen, damit auch das letzte Staubkorn vom Boden aufgesaugt wird. Diese Vermutung ist jedoch falsch, da nicht mehr nur die Wattzahl über einen guten Staubsauger entscheidet, sondern auch Parameter wie beispielsweise die Staubemission oder die Staubaufnahme einen wichtigen Stellenwert einnehmen.

 

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